Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Sie schützt Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn eine Ware bei der Lieferung nicht vertragsgemäß ist.
Was bedeutet gesetzliche Gewährleistung?
Ist eine Ware mangelhaft, entspricht sie nicht der Beschreibung oder funktioniert sie nicht wie vorgesehen, können gesetzliche Ansprüche bestehen. Je nach Fall kommen insbesondere kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Preisminderung oder Erstattung in Betracht.
Was sollten Sie bei einem Mangel tun?
Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig und beschreiben Sie das Problem. Bitte halten Sie einen Kaufnachweis bereit, zum Beispiel die Bestellbestätigung, Rechnung oder einen Kontoauszug.